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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10 B ER RG   

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https://dejure.org/2011,124654
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10 B ER RG (https://dejure.org/2011,124654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2011 - L 15 AS 387/10 B ER RG (https://dejure.org/2011,124654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - L 15 AS 387/10 B ER RG (https://dejure.org/2011,124654)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 15 AS 301/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Denn danach waren sich die Beteiligten darüber einig, dass in den Verfahren L 15 AS 233/10 B ER und L 15 AS 301/10 B ER nur noch über die vom Antragsteller geltend gemachten Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 SGB II und § 21 Abs. 6 SGB II zu entscheiden war.

    Das Verfahren L 15 AS 301/10 B ER betraf allein den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II (Beschwerde gegen den in dem o. g. Verfahren S 23 AS 1767/10 ER ergangenen Beschluss des SG Bremen), so dass der Antragsgegner mit der in Rede stehenden Formulierung in dem Vergleich vom 21. September 2010 ersichtlich nicht in eine Antragsänderung in dem Verfahren L 15 AS 233/10 B ER eingewilligt hat.

    Denn ein solches anderes Gerichtsverfahren war in der Gestalt des Beschwerdeverfahrens L 15 AS 301/10 B ER bereits bei dem Senat anhängig.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2010 - L 15 AS 233/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Denn danach waren sich die Beteiligten darüber einig, dass in den Verfahren L 15 AS 233/10 B ER und L 15 AS 301/10 B ER nur noch über die vom Antragsteller geltend gemachten Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 SGB II und § 21 Abs. 6 SGB II zu entscheiden war.

    Das Verfahren L 15 AS 301/10 B ER betraf allein den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II (Beschwerde gegen den in dem o. g. Verfahren S 23 AS 1767/10 ER ergangenen Beschluss des SG Bremen), so dass der Antragsgegner mit der in Rede stehenden Formulierung in dem Vergleich vom 21. September 2010 ersichtlich nicht in eine Antragsänderung in dem Verfahren L 15 AS 233/10 B ER eingewilligt hat.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Das Gericht ist dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, Rn. 39).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Der in Artikel 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, vgl. nur Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 und vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08) ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage.
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Der in Artikel 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, vgl. nur Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 und vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08) ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage.
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Die Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses aufgrund einer Gegenvorstellung betrifft Fälle, in denen die getroffene Entscheidung im offensichtlichen Widerspruch zum Gesetz steht und insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, so dass sie sonst nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, oder in denen die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Je umfangreicher das Vorbringen ausfällt, desto größer ist die Notwendigkeit, im Rahmen der Entscheidungsbegründung nur die wesentlichen Fragen abzuhandeln und auf die ausdrückliche Auseinandersetzung mit weniger wichtigen oder gar abwegigen Fragen zu verzichten (BSG, Beschluss vom 28. September 2006 - B 3 P 1/06 C, Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch o. g. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010).
  • BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Gerichte müssen nicht hinnehmen, dass sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben durch erkennbar aussichtlose Rechtsbehelfe behindert werden und dadurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Rechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Missbrauchsgebühr: Beschluss vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 - m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2003 - L 9 U 67/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Ein Handeln wider bessere Einsicht setzt § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG in der seit dem 2. Januar 2002 gültigen Fassung nicht mehr voraus (vgl. Urteil des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 16.12.2003 - L 9 U 67/01 -, juris), auch wenn ein solches hier angesichts der juristischen Vorbildung des Antragstellers durchaus vorliegen dürfte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2011 - L 15 AS 172/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Bei der von dem Antragsteller auch insoweit eingelegten Anhörungsrüge (L 15 AS 172/11 B RG) handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der die Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung unberührt lässt (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 178 a Rn. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2010 - L 15 AS 190/10
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